Impressum
Tischlermeister
Karsten Stöpler e.K.
Schlachthofweg 20
37520 Osterode am Harz
Tel: 05522 6761
Fax: 05522 73073
Email: email@tischlerei-wedemeier.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE202683658
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1 Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Sie gelten auch für Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind.
3. Ergänzend gelten –
4. Abweichende Bedingungen –
5. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer die firmen-
§ 2 Angebote –
1. Gegenüber Kaufleuten sind die Angebote des Verkäufers freibleibend, soweit nichts anderes erklärt wird. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten, soweit kein verbindliches Angebot abgegeben war. Ansonsten sind die Angebote des Verkäufers bis zum Zugang einer Annahme widerruflich.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie entweder durch den Verkäufer schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang oder spätestens termingerecht ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder Lager ohne Verpackung zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer.
4. Etwa bewilligte Frachtvergütungen entfallen bei wesentlichen Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, insbesondere wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder, wenn gegen ihn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
5. Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers.
6. Kostensteigerungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere allgemeine Erhöhungen von Arbeits-
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
1. Lieferfristen und –
2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und abzunehmen.
3. Liefer-
4. Beginn und Ende einer derartigen Behinderung teilt der Verkäufer baldmöglichst mit. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt und / oder Schadenersatz verlangt oder auf Lieferung besteht.
Auf Verlangen des Käufers hat auch der Verkäufer unverzüglich zu erklären, ob er zurücktreten oder nach Ablauf der Behinderung liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, so kann der Käufer zurücktreten. Für Schadensersatzansprüche gilt § 6.
5. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Liefer-
6. Bei Nichteinhaltung der nach Ziffer 1 gesetzten Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Deckungs-
Schadensersatz wegen Nichterfüllung infolge leichter oder normaler Fahrlässigkeit leistet der Verkäufer nicht. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Verkäufer gegenüber Kaufleuten nur, wenn das Verschulden von gesetzlichen Vertretungsberechtigten oder leitenden Angestellten des Verkäufers ausgeht oder sonstige Erfüllungsgehilfen Haupt-
7. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Anlieferung auf den Käufer über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Verkäufers.
Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen und unter Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstrasse. Wartezeiten werden berechnet. Verlässt das Fahrzeug auf Weisung des Käufers oder seines Abnehmers die befahrbare Anfuhrstrasse, haftet der Käufer für entstehende Mängel und Schäden.
8. Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziffer 3 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern, oder auf den Betrieb des Verkäufers erheblich einwirken, ist der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben anzupassen. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Er hat dies nach Erkenntnis der Tragweite unverzüglich dem Käufer mitzuteilen, auch wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnung wird über jede Sendung unter dem Datum des Versandtages erstellt. Dies gilt auch für vereinbarte Teillieferungen.
2. Ist nichts anderes vereinbart oder zur Übung geworden, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, oder nach 8 Tagen mit 2 % Skonto zu zahlen, vorausgesetzt, dass das Konto keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht, Lohnarbeit und Verpackung.
3. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst wird.
4. Befindet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, so sind Verzugszinsen in der Höhe, wie sie der Verkäufer an seine Bank für in Anspruch genommene Kredite zu zahlen hat, mind. aber 5% – ist der Käufer Kaufmann, mindestens 8% –
5. Bei Zahlungsverzug, Scheckprotest ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe aller zahlungshalber he-
6. Soweit dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die den Anspruch des Verkäufers auf die Gegenleistung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährden, kann er die ihm obliegende Leistung verweigern und ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
7. Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ist der Käufer Kaufmann, so sind Zurückbehaltungsrechte gemäß §§ 369 HGB, 273 BGB ausgeschlossen.
§ 5 Beschaffenheit –
1. Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Unterschiede und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere sind die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf, der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite natürlicher Färb-
2. Für die Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
3. Soweit nicht anders vereinbart, wird die zu liefernde Ware aus frischem Rundholz erzeugt. Eine vereinbarte Holzfeuchte gilt als ungefähre Zielfeuchte unter Berücksichtigung üblicher Toleranzen. Bei technischer Trocknung bezieht sich die vereinbarte Holzfeuchte auf den Zeitpunkt der Trockenkammerentleerung.
4. Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, vertragsgemäße Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalender-
Nicht offensichtliche Mängel oder solche, die sich bei oder nach der Be-
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die § 377 HGB unberührt.
Über einen bei einem Verbraucher eingetretenen Gewährleistungsfall hat der Käufer nach Kenntnis den Verkäufer alsbald zu informieren.
5. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er darüber nicht verfügen, das heißt, sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung erfolgt, oder eine Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgt ist.
6. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung – im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach eigener Wahl – verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem 2. Versuch fehl, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Lässt der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne nachzubessern oder Ersatz zu liefern, oder schlägt beides fehl oder wird unmöglich, oder verweigert der Verkäufer die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Bei geringfügigen Mängeln hat der Käufer kein Rücktrittsrecht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Mehr-
7. Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, haftet der Verkäufer nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgt, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Folgeschäden aus dem Nichtvorhandensein der Eigenschaften abzusichern. Allein durch die Bezugnahme auf DIN oder EN-
8. Ist der Käufer Kaufmann, so verjähren Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438, Abs. 1, Nr. 2, (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) § 479, Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a), Abs. 1, Nr.2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
9. Für Schadensersatzansprüche gilt § 6.
§ 6 Haftungsbegrenzung –
1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderweitig geregelt. Das gilt insbesondere auch für Folgeschäden und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die Regelung zu Ziffer 1. und 2. gilt nicht bei zwingender Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grobem Verschulden, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Auch ist damit keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers verbunden.
4. Die in Ziffer 1. bis 3. getroffene Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Gegenstände (Vorbehaltsware) bleiben bis zur völligen Bezahlung des Verkaufspreises und aller anderen dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden fälligen Forderungen sein Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ohne seine Zustimmung ist unzulässig.
2. Eine Be-
3. Wird die gelieferte Ware mit einer beweglichen Sache derart verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache wird, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt quotenmäßig Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer tritt in diesem Fall schon jetzt den gegen den Dritten entstehenden Vergütungsanspruch in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Neben-
4. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung, sowie die Be-
5. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich und vollständig zu benachrichtigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer ohne Nachfrist berechtigt, durch einseitige Erklärung das Besitzrecht des Käufers zu beenden und Rückgabe des nicht verarbeiteten Materials zu verlangen.
Mit Zahlungseinstellung und / oder dem Insolvenzantrag erlöschen alle unter Ziffer 2. bis 4. angeführten Rechte des Käufers. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Verkäufer erfordert keinen Rücktritt. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer oder seinen Beauftragten unverzüglich jeglichen Zugang zu gewähren, damit dieser entsprechender Feststellungen treffen und über die Vorbehaltsware verfügen kann.
7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An-
§ 8 Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.
§ 9 Erfüllungsort –
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck-
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der ungültigen Bestimmung soll das als vereinbart gelten, was unter Berücksichtigung der übrigen Geschäftsbedingungen dem wirtschaftlichen Interesse und dem mutmaßlichen Willen der Vertragsschließenden am ehesten entsprochen hätte. Gleiches gilt für eine Lücke.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Fertigstellung dieser Ersatzbestimmung ernsthaft mitzuwirken.
Stand 9/2012 Osterode am Harz –